Ein Überblick

Zucht - was brauche ich dafür?

Neben einer Menge Herzblut, Zeit, Geduld, Platz und Fachwissen, die hier gar nicht weiter ausgeführt werden sollen, möchten wir einen Überblick geben, was der Hund und der Mensch benötigen, um in der ABCD (d.h. im Zuchtbuch der ISDS) zu züchten. 

Natürlich müssen die Elterntiere ISDS-Papiere bzw. Papiere eines von der ISDS anerkannten Zuchtverbandes (z.B. ABCA, CBCA) haben. 

Dabei stellen wir im Überblick vor, was für die Zuchtzulassung wichtig ist und was bei der Wurfplanung beachtet werden muss. 

Zuchtzulassung - Bedingungen

Mindestalter   

21 Monate  

Allgemeinuntersuchung

Formular der ABCD vom Tierarzt ausgefüllt zur Überprüfung auf körperliche Mängel.

Benötigte Röntgenuntersuchung

Pflicht ist eine vom Gutachter der ABCD ausgewertete HD-Röntgenaufnahme im Alter von mind. 12 Monaten mit dem Ergebnis A oder B. 
Weitere Röntgenuntersuchungen auf ED, OCD und der Lendenwirbelsäule sind empfehlenswert, aber keine Pflicht.

Benötigte Augenuntersuchung

Von einem Tierarzt des DOK auf PLL und PRA untersucht. Die Untersuchung darf beim Zuchteinsatz max. 4 Jahre alt sein (wenn der Hund im 8. Lebensjahr untersucht wurde und frei war, ist keine weitere Untersuchung mehr notwendig.)  

CEA (Collie Eye Anomaly, Untersuchung im Alter von 6-12 Wochen, oder später, größte Sicherheit bietet ein Gentest)
Bei Trägern oder Erkrankten siehe Zuchtordnung.

Benötigte Gentests

IGS

TNS  

Wenn der Hund Träger eines Genes einer dieser Erkrankungen ist, darf er nur mit einem frei getesteten Hund angepaart werden.  
Weitere Gentests sind empfohlen, aber nicht verpflichtend. 

Anlagenüberprüfung

Jeder Zuchthund muss eine Anlagenüberprüfung absolvieren, um seine Arbeitsveranlagung nachzuweisen. Dabei geht es um eine genetische Grundveranlagung im Alter von 1-2 Jahren.

Von der Anlagenüberprüfung befreit sind Hunde mit einem Trialergebnis in Klasse 1 mit mind. 75% bzw. einem in Klasse 2 oder 3 bzw. der Koppelgebrauchshundeprüfung mit mehr als 50% der erreichbaren Punkte. 

Leistungszucht

Zur Hervorhebung der Zuchtqualität kann jeder Zuchthund eine Leistungsprüfung ablegen.  

Die Leistungsprüfung gilt als bestanden, wenn ein Hund ein Trial der Klasse 2 oder 3 bzw. die Koppelgebrauchshundeprüfung nachweislich mit mind. 70% der erreichbaren Punkte abgelegt hat.

Wurfplanung und Durchführung

Deckakt und Deckmeldung

Der Deckrüdenbesitzer ist für das rechtzeitige Ausfüllen und Einsenden sowie für die Bezahlung des Deckmeldeformulares verantwortlich. Er schickt dieses Formular innerhalb der Einsendefrist der ISDS (42 Tage = sechs Wochen nach Deckdatum) an die Zuchtbuchstelle.  

Die Zuchtbuchstelle sendet die Deckmeldung an die ISDS und erhält hierfür das Welpenregistrierungsformular, das sie an den Züchter weiterleitet.

Wurfabnahme

Der Züchter erhält von der Zuchtbuchstelle auch das Wurfabnahmeprotokoll. 

Wenn die Welpen 8 Wochen alt sind, muss ein Tierarzt die Welpen in der Wurfstätte untersuchen, impfen und chippen sowie die Wurfstätte begutachten und dann dieses Formular ausfüllen (sogenannte Wurfabnahme). 

Das Formular wird dann zurück an die Zuchtbuchstelle gesandt (bestenfalls vom Tierarzt).

Papiere beantragen

Der Züchter sendet das Welpenregistrierungsformular innerhalb von sechs Monaten nach dem Wurfdatum ausgefüllt zurück an die Zuchtbuchstelle und überweist zeitgleich die Gebühren für die Registrierung der Welpen.  

Die Zuchtbuchstelle reicht das Wurfregistrierungsformular weiter an die ISDS, die die Registrierungszertifikate ausstellt und an die Zuchtbuchstelle sendet. Diese überprüft die Zertifikate auf Korrektheit und sendet sie dann an den Züchter.

 

Gebühren

Die Gebühren können der Gebührenordnung entnommen werden, die im internen Bereich hinterlegt ist.